Neuigkeiten, Berichtenswertes, Interessantes…
Top Bewertungen durch das FAZ Institut
Unsere Partner Dr. Johann Peter Hebel und Michael Schmidt-Morsbach sind durch das FAZ Institut als „Top Anwalt 2026“ ausgezeichnet worden. Und unsere Kanzlei wurde durch das Handelsblatt Research Institut und den Tagesspiegel als „Berlins Beste Rechtsanwälte 2025“ im Immobilienrecht sowie durch FOCUS Spezial wiederholt im Baurecht als empfohlene Wirtschaftskanzlei 2025 gewürdigt. Darüber freuen wir uns und versuchen, dem Ruf auch weiterhin gerecht zu werden.
FOCUS Top-Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht
Das Magazin FOCUS ermittelt jährlich für verschiedene Rechtsgebiete die Top-Juristen Deutschlands. Unsere Kollegen Dr. Johann Peter Hebel und Michael Schmidt-Morsbach gehören auch 2025 jeweils zum achten Mal zu den besten Rechtsanwälten im Fachbereich Bau- und Architektenrecht.
Neues zur Bauhandwerkersicherung
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 16.04.2025 – VII ZR 236/23 – entschieden, dass nach Kündigung des Vertrags wegen Nichtleistung einer Bauhandwerkersicherung durch den Unternehmer dieser nach seiner Wahl etwaige Mängel der bis zur Kündigung erbrachten Leistung beseitigen oder die Beseitigung der Mängel ablehnen kann. Einer erneuten Fristsetzung zur Leistung der Bauhandwerkersicherung vor Ablehnung der Mängelbeseitigung bedarf es nicht. Wird die Mangelbeseitigung durch den Unternehmer in diesem Fall abgelehnt, ist der auf den Mangel entfallenden Wertanteil der Vergütung zu kürzen. Sind Sie davon betroffen? Sprechen Sie uns an.