Der Bauträgervertrag gehört seit Jahren zu den konfliktträchtigen Vertragstypen. Institutionelle oder vermögensverwaltende Bauträger und Verkäufer, Käufer und Erwerber, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen haben sich in den verschiedenen Phasen eines Bauträgerprojektes durchaus unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlich komplexen Herausforderungen zu stellen. Zahlreiche Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen erschweren häufig die Problemlösung und führen zu mitunter langwierigen gerichtlichen Prozessen.
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner beraten zu allen Fragen des Bauträgervertrages. Klug und kreativ, engagiert und effizient. Unsere Mandanten profitieren von dem besonderen Immobilienverständnis unserer Kanzlei in der Planungs- und Bauphase, bei speziellen Fragestellungen zu Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie bei den mitunter anspruchsvollen Ansprüchen und Abgrenzungen im Bereich der Gewährleistung.

Abnahme
- Beratung und Teilnahme an der werkvertraglichen Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Anbahnung des Vertrages
- Beratung, Formulierung und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und sinnvoller bzw. transparenter Leistungsbeschreibungen vor Abschluss des Vertrages
- Identifizieren von Leistungslücken und potentiellen Nachträgen
Baubegleitung
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Beratung bei Nachtragswünschen in rechtlicher und strategischer Hinsicht
- Bewertung, Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
- Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Baubehinderung
- Bewertung, Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Baubehinderungsschäden
Bezugsfertigkeit
- Prüfung der Voraussetzungen der Bezugsfertigkeit des Sondereigentums und strategische Beratung dazu
Mängel
- Prüfung des Vorliegens von Baumängeln nach BGB und VOB/B
- Formulierung und Prüfung von Mängelrügen unter Berücksichtigung der Symptomtheorie des Bundesgerichtshofs
- Beratung im Zusammenhang mit Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten
- Mangelbeseitigungsfristen und Nacherfüllung (Mangelbeseitigung durch den Bauträger oder Nachunternehmer)
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
- Beratung und Teilnahme an der Abnahme von Mangelbeseitigungsleistungen bei Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Berechnung und Bewertung der Wirksamkeit von Gewährleistungsfristen
Nachträge
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen
- Nachtragsmanagement
- Planungs- oder Leistungsänderungen, Mehrmengen, Zusätzliche Leistungen
- Berücksichtigung der vertragsspezifischen Kalkulationsgrundlagen oder der tatsächlich erforderlichen Kosten
Prozess
- Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbständiger Beweisverfahren
- Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, insbesondere Prozessführung und Vollstreckung
- Streitschlichtung (Mediation)
Sachverständige
- Anleitung und Begleitung von interdisziplinären, insbesondere technischen und baubetrieblichen Sachverständigen bei der Erstellung von Gutachten
- Beratung zur Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen
- Beratung bei der Wahl zwischen Privatgutachten oder selbständigen Beweisverfahren
- Formulierung von Beweisfragen
Sicherheiten
- Lösung von Rechtsproblemen bei Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen)
- Prüfung der Verpflichtung zur Auflösung der Sicherheit gemäß § 650 m BGB bei rechtzeitiger Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel
- Prüfung der Voraussetzung für die Eintragung einer Sicherungshypothek des Nachunternehmers (§ 650e BGB) oder einer Bauhandwerkersicherung (§ 650 f BGB)
Unterlagen
- Prüfung und Beratung bei herauszugebenden Unterlagen gemäß § 650 n BGB
Übergabe
- Prüfung der Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes und Durchsetzung bzw. Abwehr des Anspruchs
Vertrag
- Gestaltung von Bauträgerverträgen und Leistungsbeschreibungen, Nachunternehmerverträgen, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen sowie Architekten- und Ingenieurverträgen
- Prüfung von Verträgen
- AGB-Kontrolle
Vertragsstrafe
- Prüfung und Gestaltung von Klauseln zur Vertragsstrafe in allen baurelevanten Verträgen
- Prüfung der Voraussetzungen eines Vertragsstrafenanspruchs
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen
Verzug
- Prüfung der Voraussetzungen eines Verzuges
- Begleitung bei der Herbeiführung oder Vermeidung und Abwehr eines Bauverzuges
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Verzugsschäden und Nutzungsentschädigung
Werklohn/ Kaufpreis
- Prüfung der Voraussetzungen für Abschlagszahlungen; insbesondere der Wirksamkeit des Zahlungsplans nach der MaBV (auch unter Berücksichtigung der Zahlung auf Notaranderkonto)
- Prüfung der Fälligkeit der letzten Rate gemäß § 7 MaBV nach vollständiger Fertigstellung in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises
- Begleitung bei der Erstellung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
- Bewertung der Prüffähigkeit von Rechnungen
- Prüfung von Rechnungen
- Nachtragsprüfung
- Beratung zu den Möglichkeiten der Sicherung der Vergütung
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Kaufpreis- und Werklohnforderungen
