Ob institutionelle oder vermögensverwaltende Bauträger, institutionelle oder private Käufer (Erwerber) bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen:
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner beraten und begleiten Sie rund um diesem komplexen und konfliktträchtigen Vertragstyp, bei dem neben den gesetzlichen Bestimmungen des Bauträgervertrages auch die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu beachten sind, zielorientiert, rechtssicher, kreativ und engagiert.

Details
Abnahme
- Beratung und Teilnahme an der werkvertraglichen Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Anbahnung des Vertrages
- Beratung, Formulierung und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und sinnvoller bzw. transparenter Leistungsbeschreibungen vor Abschluss des Vertrages
- Identifizieren von Leistungslücken und potentiellen Nachträgen
Baubegleitung
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Beratung bei Nachtragswünschen in rechtlicher und strategischer Hinsicht
- Bewertung, Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
- Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Baubehinderung
- Bewertung, Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Baubehinderungsschäden
Bezugsfertigkeit
- Prüfung der Voraussetzungen der Bezugsfertigkeit des Sondereigentums und strategische Beratung dazu
Mängel
- Prüfung des Vorliegens von Baumängeln nach BGB und VOB/B
- Formulierung und Prüfung von Mängelrügen unter Berücksichtigung der Symptomtheorie des Bundesgerichtshofs
- Beratung im Zusammenhang mit Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten
- Mangelbeseitigungsfristen und Nacherfüllung (Mangelbeseitigung durch den Bauträger oder Nachunternehmer)
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
- Beratung und Teilnahme an der Abnahme von Mangelbeseitigungsleistungen bei Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Berechnung und Bewertung der Wirksamkeit von Gewährleistungsfristen
Nachträge
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen
- Nachtragsmanagement
- Planungs- oder Leistungsänderungen, Mehrmengen, Zusätzliche Leistungen
- Berücksichtigung der vertragsspezifischen Kalkulationsgrundlagen oder der tatsächlich erforderlichen Kosten
Prozess
- Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbständiger Beweisverfahren
- Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, insbesondere Prozessführung und Vollstreckung
- Streitschlichtung (Mediation)
Sachverständige
- Anleitung und Begleitung von interdisziplinären, insbesondere technischen und baubetrieblichen Sachverständigen bei der Erstellung von Gutachten
- Beratung zur Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen
- Beratung bei der Wahl zwischen Privatgutachten oder selbständigen Beweisverfahren
- Formulierung von Beweisfragen
Sicherheiten
- Lösung von Rechtsproblemen bei Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen)
- Prüfung der Verpflichtung zur Auflösung der Sicherheit gemäß § 650 m BGB bei rechtzeitiger Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel
- Prüfung der Voraussetzung für die Eintragung einer Sicherungshypothek des Nachunternehmers (§ 650e BGB) oder einer Bauhandwerkersicherung (§ 650 f BGB)
Unterlagen
- Prüfung und Beratung bei herauszugebenden Unterlagen gemäß § 650 n BGB
Übergabe
- Prüfung der Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes und Durchsetzung bzw. Abwehr des Anspruchs
Vertrag
- Gestaltung von Bauträgerverträgen und Leistungsbeschreibungen, Nachunternehmerverträgen, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen sowie Architekten- und Ingenieurverträgen
- Prüfung von Verträgen
- AGB-Kontrolle
Vertragsstrafe
- Prüfung und Gestaltung von Klauseln zur Vertragsstrafe in allen baurelevanten Verträgen
- Prüfung der Voraussetzungen eines Vertragsstrafenanspruchs
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen
Verzug
- Prüfung der Voraussetzungen eines Verzuges
- Begleitung bei der Herbeiführung oder Vermeidung und Abwehr eines Bauverzuges
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Verzugsschäden und Nutzungsentschädigung
Werklohn/ Kaufpreis
- Prüfung der Voraussetzungen für Abschlagszahlungen; insbesondere der Wirksamkeit des Zahlungsplans nach der MaBV (auch unter Berücksichtigung der Zahlung auf Notaranderkonto)
- Prüfung der Fälligkeit der letzten Rate gemäß § 7 MaBV nach vollständiger Fertigstellung in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises
- Begleitung bei der Erstellung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
- Bewertung der Prüffähigkeit von Rechnungen
- Prüfung von Rechnungen
- Nachtragsprüfung
- Beratung zu den Möglichkeiten der Sicherung der Vergütung
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Kaufpreis- und Werklohnforderungen
