WEG-Recht

Erwerber, Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentum sehen sich mitunter zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Problemen ausgesetzt, die zusätzlich oft von zwischenmenschlichen Spannungen aufgrund unterschiedlicher Lebensauffassungen überlagert werden. In dieser konfliktträchtigen Situation sind besondere Fachkenntnis ebenso wie Augenmaß und Feingefühl gefragt. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten garantieren genau dies.

Hebel Schmidt-Morsbach + Partner beraten Erwerber, Sondereigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen in allen Belangen des WEG-Rechts. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie nach dem WEG im Miteigentumsanteile aufteilen möchten, können auf die kompetente und abwägende Unterstützung unserer Anwältinnen und Anwälte vertrauen.